19.06.2012
Regionalvorstand
Statuten
Ehrungen
Offizielles Tarifblatt (Gebühren / Kautionen / Bussen)
Spesenreglement für Trainer
Vereinsbrief vom 12. Oktober 2022
Meldeformulare:
⇒ Meldeformular 2021 / 2022 (Word)
⇒ Meldeformular 2021 / 2022 (Excel)
Überblick Mitgliederbeiträge der Vereine - Stand: 31.12.2021 (Information)
Subventionen Kanton Schaffhausen:
Für Schaffhauser Vereine ist der Schaffhauser Kantonale Fussballverband zuständig.
Subventionen Kanton Schwyz:
Für Vereine des Kantons Schwyz ist das Amt für Jugend und Sport (Kanton Schwyz) zuständig.
Subventionen Kanton Zürich:
Ein Verein des Kantons Zürich hat die Möglichkeit, Sporttotobeiträge aus dem Verbandsanteil des Zürcher Kantonalverbandes für Sport (ZKS) zu beziehen. Hauptvoraussetzung dafür ist der Nachweis der Förderung des Jugend- und Breitensportes. Der Fussballverband Region Zürich informiert alle Zürcher Vereine jährlich im Dezember schriftlich über das genaue Vorgehen betreffend Unterstützung von Sportmaterial und Sportanlagen durch Sporttotogelder. Detaillierte Informationen stehen auch auf der Homepage des ZKS (www.zks-zuerich.ch) zur Verfügung.
Gesuche um Ausrichtung eines Beitrages aus dem kantonalzürcherischen Sporttotofonds sind von kantonalzürcher Vereinen bis spätestens am 31. Januar (betrifft: Sportmaterial) bzw. 31. März (betrifft Sportanlagen) im ZKS-Extranet (Login für Verein) einzugeben. Dem Gesuch von Sportmaterial ist die Rechnung und die dazugehörende Zahlungsbestätigung anzufügen; auf diesen Belegen darf nichts abgedeckt und/oder gestrichen werden. Bei den Sportanlagen ist zu beachten, dass mit den Bauarbeiten erst begonnen werden darf, wenn entweder ein Sport-Toto-Beitrag definitiv gesprochen wurde oder eine Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn des ZKS vorliegt. Die Mitteilung betreffend Gutheissung bzw. Ablehnung eines Gesuches erfolgt im Januar des folgenden Jahres und eine mögliche Auszahlung des Beitrages im März. Beides erfolgt direkt durch den ZKS.
Vereinsmutationen
Neuer Verein:
Der Fussballverband Region Zürich muss bis spätestens am 31. Dezember im Besitze des Gesuches sein.
Weisungen für die Aufnahme von neuen Vereinen
weitere Informationen (Clubmanagement SFV)
Fusion:
Der Fussballverband Region Zürich muss bis spätestens am 31. Dezember im Besitze des Gesuches sein.
weitere Informationen (Clubmanagement SFV)
Namensänderung:
Der Fussballverband Region Zürich muss bis spätestens am 31. Dezember im Besitze des Gesuches sein.
weitere Informationen (Clubmanagement SFV)