02.06.2020

Corona-Virus: Schutzkonzept für Trainings-/Spielbetrieb ab 6. Juni 2020

Mitteilung des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV)

Die Umsetzung des Bundesratsentscheids bleibt mit gewissen Herausforderungen verbunden, die durch die Klubs und die Sportanlagenbetreiber zu meistern sind. Es ist insbesondere weiterhin ein Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb erforderlich. Auf football.ch oder den aktuellen Corona Informationen findet man ein vom SFV überarbeitetes Musterschutzkonzept von Swiss Olympic, das jeder Klub mit geringem Aufwand für seine Verhältnisse anpassen und ergänzen kann. Zudem wurden die Rahmenvorgaben des Bundesamtes für Sport (BASPO), auf denen das Musterkonzept basiert, und eine graphische Darstellung der geltenden Massnahmen publiziert.

Wichtig: die Schutzkonzepte der Klubs müssen weder dem SFV noch einer Behörde eingereicht werden. Sie müssen aber auf Anfrage den Gesundheitsbehörden vorgelegt werden können.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem aktuellen COVID-19-Schutzkonzept des SFV, das bis und mit 5. Juni gültig bleibt, sind die folgenden:

 

Trainingsbetrieb

  • Es kann wieder normal trainiert werden (in ganzen, allerdings weiterhin beständigen Teams; mit Zweikämpfen und Trainingsmatches; der Ball darf wieder in die Hand genommen werden).
  • Duschen, Umziehen etc. kann wieder vor Ort erfolgen, sofern die Abstandsregelungen eingehalten werden.
  • Das Trainingsmaterial kann wieder wie gewohnt eingesetzt werden und muss nicht mehr nach jeder Verwendung desinfiziert/gereinigt werden.

 

Spielbetrieb

  • Es können wieder Fussballspiele stattfinden.
  • Neben den Beteiligten (Spieler, Trainer, Schiedsrichter; sichergestellt via clubcorner.ch) sind auch alle Personen, die einem Training/Spiel beiwohnen (Staff, Zuschauer, etc.) zu registrieren (Name, Vorname, Telefonnummer). Die entsprechenden Daten sind während 14 Tage aufzubewahren (Ermöglichung des sogenannten Contact Tracings).
  • Begrenzung der Anzahl Personen (inkl. Spieler, Trainer, Schiedsrichter, etc.), die sich gleichzeitig auf der Sportanlage aufhalten: auf maximal 300.
  • Signalisiertes und koordiniertes Eintreffen und Verlassen der Anlage.
  • Wer ein Spiel organisiert (in der Regel der Heimklub), muss eine verantwortliche Person bezeichnen/bestimmen, die für die Einhaltung der Vorgaben zuständig ist.

 

SFV (02.06.2020)