19.01.2021

Corona (Beschlüsse Bundesrat) - Auswirkungen Trainings-/Spielbetrieb

Aktuelle Informationen des Schweizerischen Fussballverbandes und diverse Links für ergänzende Informationen.

 
Schweizerischer Fussballverband: Auszug aus Vereinsschreiben vom 18. Januar 2021
 
Die neuen nationalen Massnahmen des Bundesrates vom vergangenen Mittwoch haben verdeutlicht, dass bis Ende Februar 2021 kein Fussball im normalen Rahmen (Spiel und Training) stattfinden kann. Ausnahmen bestehen lediglich für Teams überwiegend professioneller Ligen (Raiffeisen Super League, Brack.ch Challenge League, Axa Women’s Super League) sowie für alle Nationalteams (Männer und Frauen) und Teams der überwiegend professionellen Nachwuchsförderung auf den Stufen U-21, U-18 und U-17 der Männer.
 
Zusammenfassend folgt ein Überblick über die aktuell gültigen Massnahmen für alle übrigen Kategorien und Ligen (Stand 15. Januar 2021):
  • Offizielle Spiele und Freundschaftsspiele sind für alle untersagt.
  • Fussballtrainings von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Geburtstag im Innen- und Aussenraum dürfen durchgeführt werden.
  • Ab dem 16. Geburtstag können im Fussball nur Konditions- oder Techniktrainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis maximal 5 Personen (inkl. Trainerin/Trainer) im Freien durchgeführt werden.
  • Alle Sportanlagen sind für Trainings von Spielerinnen/Spieler ab 16 Jahren geschlossen.
Achtung: Es könnten strengere kantonale Richtlinien bestehen.
 
Der weitere Verlauf der Pandemie ist nach wie vor sehr ungewiss und viele Faktoren (z.B. Impfung und Virusmutation) haben einen unbekannten Einfluss. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint allerdings wenig wahrscheinlich, dass ein halbwegs normaler Spiel- und Trainingsbetrieb vor Anfang April möglich sein wird. Der SFV, die Abteilungen und die Regionalverbände arbeiten deshalb mit Hochdruck an verschiedenen Szenarien für die Wiederaufnahme des Betriebs und für den Rest der Saison 2020/21, je nach Zeitpunkt des Re-Starts.
 
In dieser fussballlosen Zeit wächst bei vielen Vereinen sicherlich auch die Sorge, dass sich Spielerinnen und Spieler vom Fussball und von ihrem Club abwenden könnten. Deshalb lanciert der SFV eine Aktion, die dazu beitragen soll, dass bei allen die Leidenschaft und das Feuer für den Fussball weiter brennen.
 
Die neuen Massnahmen des Bundesrates vom Mittwoch (Home-office-Pflicht) haben auch direkte Auswirkungen auf den Betrieb des SFV. Sie haben den SFV veranlasst, das Haus des Fussballs in Muri bei Bern ab Montag 18. Januar 2021 bis Ende Februar zu schliessen und für zahlreiche Mitarbeitende des Verbands erneut Kurzarbeit einzuführen. Der SFV ist weiterhin per Email ([email protected] oder persönliche Adressen) oder über das Kontaktformular der Webseite erreichbar. Auf Briefpost ist soweit als möglich zu verzichten. Der SFV ersucht um Verständnis für allfällige Einschränkungen der gewohnten Servicequalität (v.a. längere Bearbeitungszeit von Anfragen).
 
 
Nützliche Informationen von diversen Organisationen (Links)
 
 

Hilfsgelder der Kantone

  • Kanton Zürich
    Auch in der zweiten Welle unterstützt der Kanton die Sportvereine (detaillierte Informationen). Eingabefrist ist der 31. März 2021.
     
  • Kanton Schwyz
    Das Sportamt hat ein neues Formular für betroffene Vereine zur Verfügung gestellt: Corona und Sport (sz.ch)
     
  • Kanton Schaffhausen
    Betroffene Vereine können sich wie bis anhin direkt beim Sportamt melden, jedoch nur, wenn die Aufrechterhaltung des Betriebs nicht mehr möglich respektive gefährdet ist.