26.02.2021

Corona (Beschlüsse Bundesrat) - Auswirkungen Trainings-/Spielbetrieb

Aktuelle Informationen des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) vom 26. Februar 2021.

Der SFV hat das Musterschutzkonzept und die FAQ auf der Basis der neuen Bundesratsbeschlüsse aktualisiert. Zusammenfassend können folgende Anpassungen festgehalten werden:
  • Fussballtrainings und -wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr (Jahrgang 2001 und jünger) im Innen- und Aussenraum dürfen durchgeführt werden.
  • Trainings ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) mit Körperkontakt sind verboten.
  • Ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) können im Fussball Konditions- oder Techniktrainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Trainer/in) im Freien durchgeführt werden, sofern die Anlage geöffnet ist.
  • Wettkämpfe sind für alle ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) untersagt.

Wichtig:
- Diese Regeln gelten gemäss Bundesratsbeschluss bis am 31. März 2021!
- Es ist zu beachten, dass strengere kantonale Richtlinien bestehen könnten.

 
Der Sport ist mit dem Bundesratsentscheid in einer privilegierten Position. Es ist deshalb sehr wichtig, dass wir uns gemeinsam intensiv für einen verantwortungsvollen, vorbildlichen, der Situation angepassten Umgang mit diesen Privilegien einsetzen. Deshalb bitten wir alle Vereine (Funktionäre, Trainer, Spieler) und Schiedsrichter, die vorhandenen Schutzkonzepte strikt einzuhalten

 

Wichtigste Fragen/Antworten zum Schutzkonzept
 

Unterlagen des SFV
Schutzkonzept (Word)
Schutzkonzept (PDF)

 
Nützliche Informationen von diversen Organisationen (Links)