Wenn Vereine im Auftrag der Stadt/Gemeinde erweiterte Massnahmen (z.B. Maskenpflicht auf der ganzen Sportanlage) zum SFV-Schutzkonzept haben sollten, müssen diese vom Heimverein dem Gastverein und Schiedsrichter rechtzeitig kommuniziert werden (z.B. per Mail an die offizielle Mail-Adresse eines Gastvereins/Schiedsrichters). Wir appellieren an die Gastvereine, sich unbedingt an die individuellen Schutzkonzepte der Heimvereine zu halten und den Weisungen entsprechend Folge zu leisten. Anderweitig kann dies für einen Heimverein negative Konsequenzen haben (z.B. Schliessung einer Sportanlage). Fairness, Solidarität und gegenseitiges Verständnis ist gerade in der jetzigen nicht einfachen Zeit sehr wichtig und hilft, dass die Vorrunde zu Ende gespielt werden kann. Dazu braucht es alle, ob Spieler, Trainer, Schiedsrichter und Funktionäre.
Weiter machen wir alle Vereine nochmals darauf aufmerksam, dass die ergänzenden Weisungen der Abteilung Spielbetrieb (Spielverschiebungen) unbedingt eingehalten werden müssen.
Über die neuen Massnahmen gemäss Bundesratsbeschluss wurden die Vereine mit SFV-Mail am 19. Oktober 2020 sowie am 21. Oktober 2020 (Korrektur betreffend 100er-Sektoren) informiert: Link zu den Anpassungen (Schutzkonzept und FAQ des SFV).
|