Auch auf Wunsch der Vereine wird als Hilfestellung ab sofort unter den „Offiziellen Mitteilungen“ sporadisch auf wichtige Termine/Weisungen bezüglich des laufenden Spielbetriebs hingewiesen, dies auch dann, wenn ein Thema in den Kompetenzbereich des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) oder der Amateur Liga (AL) fällt.
Thema „Spielerin-/Spielerqualifikationen“ (gemäss SFV-Wettspielreglement, Artikel 144, 146, 148 – Verantwortung: Spielerkontrolle SFV):
Transfergesuche (definitive und leihweise nationale Übertritte) für Amateure können der Spielerkontrolle des SFV mittels clubcorner.ch innerhalb der nachstehenden Fristen eingereicht werden:
- 15. Januar bis und mit 28. Februar
- 10. Juni bis und mit 31. August
Spielerinnen/Spieler, für die ein Anmelde- oder Transfergesuch (definitiver oder leihweiser nationaler Übertritt) eingereicht wird, erhalten die Qualifikation auf den 7. Tag nach dem Tag der Einreichung des vollständigen Gesuchs mittels clubcorner.ch. Liegt der so ermittelte Tag der Qualifikation im Juni, wird die Qualifikation auf den 1. Juli erteilt.
Wichtig: Spielerinnen/Spieler dürfen erst ab dem Datum bei offiziellen Verbandsspielen eingesetzt werden (ausgenommen Trainingsspiele), ab welchem die Spielerin respektive der Spieler die Qualifikation erhalten hat (Clubcorner: rote Markierung beachten!).
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