Auch auf Wunsch der Vereine wird als Hilfestellung unter den „Offiziellen Mitteilungen“ sporadisch auf wichtige Termine/Weisungen bezüglich des laufenden Spielbetriebs hingewiesen, dies auch dann, wenn ein Thema in den Kompetenzbereich des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) oder der Amateur Liga (AL) fällt.
Thema „Witterungsbedingte Verschiebungen“:
(gemäss Homepage FVRZ, Rubrik „Weisungen – SPIELBETRIEB - Administratives Kapitel B / Seiten B6-3 bis B6-6“)
Bei witterungsbedingter Beeinträchtigung einer Sportanlage müssen die Verschiebungen nach der in den Weisungen hinterlegten Prioritätenliste erfolgen. Bei allen Junioren-/Juniorinnenspielen A+ bis E und Senioren 30+/40+/50+ sind die Vereine bei Unbespielbarkeit des eigenen Terrains verpflichtet, sich mit dem Gegner in Verbindung zu setzen, um das Spiel auf dessen Terrain austragen zu können, sofern dieses bespielbar ist. Der gegnerische Verein und der Schiedsrichter sind bis spätestens 5 Stunden vor einem Junioren-/Juniorinnenspiel und spätestens 3 Stunden vor einem Aktivspiel über eine Verschiebung zu informieren. Die verschobenen Spiele müssen durch den Heimverein möglichst in Absprache mit dem Gegner neu angesetzt werden. Spätestens innert 1 Woche nach dem bisherigen Spieldatum muss der Heimverein das neue Spieldatum mit Anspielzeit über den Clubcorner SFV mutieren (inkl. Angabe Name/Vorname der Kontaktperson des gegnerischen Vereins. Es wird ein neuer Schiedsrichter aufgeboten. Das neue Spieldatum darf spätestens 3 Wochen nach dem bisherigen liegen, wobei eine Neuansetzung in der Halbjahresmeisterschaft/Rückrunde nicht nach einer letzten Spielrunde erfolgen darf.
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