21.06.2012
Corona - Informationen FVRZ (Stand: 23.03.2022)
Aktuelle Corona-Massnahmen
Gemäss Beschluss des Bundesrats vom 17. Februar 2022 wurde ein Grossteil der Massnahmen aufgehoben, was für den Fussball folgendes bedeutet:
- Für Spiele, Trainings und sonstige Klub-Veranstaltungen im Freien und in Innenräumen (insbesondere in Sporthallen) gibt es keine Einschränkungen mehr. Unter anderem entfallen sowohl im Aussen- wie auch Innenbereich die Zertifikats-Pflicht (3G, 2G+, 2G) und die Maskentrage-Pflicht. Es braucht auch keine Schutzkonzepte und keine Kontakterfassung mehr.
- Für Klubrestaurants gibt es wie allgemein in der Gastronomie keine Einschränkungen mehr.
- Es gibt weiterhin keine Quarantänepflicht mehr bei engen Kontakten zu infizierten Personen. Nur infizierte Personen selbst müssen sich während 5 Tagen isolieren.
Achtung, es können in einzelnen Kantonen schärfere Massnahmen bestehen. Hierzu sind die Verlinkungen unten auf die einzelnen Kantone (Zürich, Schaffhausen, Schwyz) zu beachten.
Wichtig: Sofern Schutzmassnahmen des Heimclubs bestehen, sind diese vom Gastclub unbedingt einzuhalten!
Corona-Kontaktaufnahme
(ausschliesslich für offizielle Vereinsfunktionäre des Vorstandes und des Sekretariates)
- Allgemeine Themen: Bei allgemeinen Themen (z.B. Schutzkonzept, aktuelle Massnahmen) steht der Vereinsunterstützer des FVRZ (Theo Widmer: +41 79 277 59 04, [email protected]) für Fragen zur Verfügung.
- Spielbetrieb: Die ergänzenden Weisungen zum Spielbetrieb sind genau zu beachten (siehe untenstehend unter „Dokumente FVRZ“). Bei Fragen zu den ergänzenden Weisungen kann man sich an die Geschäftsstelle FVRZ (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 07:30-12:00 und 13:00-16:00 Uhr) wenden. Ausserhalb der Öffnungszeiten steht die Pikettstelle Spielbetrieb wie folgt zur Verfügung: Samstag/Sonntag 07:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 044 / 732 22 36.
Links mit Informationen (z.B. FAQ)
Dokumente FVRZ