21.06.2012

Corona - Informationen FVRZ (Stand: 23.03.2022)

 

Aktuelle Corona-Massnahmen

Gemäss Beschluss des Bundesrats vom 17. Februar 2022 wurde ein Grossteil der Massnahmen aufgehoben, was für den Fussball folgendes bedeutet:

  • Für Spiele, Trainings und sonstige Klub-Veranstaltungen im Freien und in Innenräumen (insbesondere in Sporthallen) gibt es keine Einschränkungen mehr. Unter anderem entfallen sowohl im Aussen- wie auch Innenbereich die Zertifikats-Pflicht (3G, 2G+, 2G) und die Maskentrage-Pflicht. Es braucht auch keine Schutzkonzepte und keine Kontakterfassung mehr.
  • Für Klubrestaurants gibt es wie allgemein in der Gastronomie keine Einschränkungen mehr.
  • Es gibt weiterhin keine Quarantänepflicht mehr bei engen Kontakten zu infizierten Personen. Nur infizierte Personen selbst müssen sich während 5 Tagen isolieren.

Achtung, es können in einzelnen Kantonen schärfere Massnahmen bestehen. Hierzu sind die Verlinkungen unten auf die einzelnen Kantone (Zürich, Schaffhausen, Schwyz) zu beachten.

Wichtig: Sofern Schutzmassnahmen des Heimclubs bestehen, sind diese vom Gastclub unbedingt einzuhalten!

 

Corona-Kontaktaufnahme
(ausschliesslich für offizielle Vereinsfunktionäre des Vorstandes und des Sekretariates)

  • Allgemeine Themen: Bei allgemeinen Themen (z.B. Schutzkonzept, aktuelle Massnahmen) steht der Vereinsunterstützer des FVRZ (Theo Widmer: +41 79 277 59 04, [email protected]) für Fragen zur Verfügung.
  • Spielbetrieb: Die ergänzenden Weisungen zum Spielbetrieb sind genau zu beachten (siehe untenstehend unter „Dokumente FVRZ“). Bei Fragen zu den ergänzenden Weisungen kann man sich an die Geschäftsstelle FVRZ (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 07:30-12:00 und 13:00-16:00 Uhr) wenden. Ausserhalb der Öffnungszeiten steht die Pikettstelle Spielbetrieb wie folgt zur Verfügung: Samstag/Sonntag 07:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 044 / 732 22 36.

 

Links mit Informationen (z.B. FAQ)

 

Dokumente FVRZ

Spielerkarte SFV - Notfallprozedere für Trainer

VORGEHEN, WENN CLUBCORNER NICHT FUNKTIONIERT:
Rechtzeitig, mindestens 2 bis 3 Tage vor dem Spiel, Spielerkarte provisorisch ausdrucken. Damit hat der Trainer immer eine Originalkarte verfügbar. Weiter ist empfehlenswert, dass der Trainer stets einen Ausdruck der aktuellen Kaderliste bei sich hat.
Im Notfall kann die provisorische Spielerkarte handschriftlich bereinigt und dem Schiedsrichter abgegeben werden. Achtung: Im Normalfall sind keine handschriftlichen Korrekturen erlaubt!
Liegen Änderungen zur provisorischen Spielerkarte vor, muss der definitive Ausdruck bis spätestens eine Stunde vor dem Spiel erfolgt sein. Nachher sind aus Sicherheitsgründen gemäss SFV-Norm keine Mutationen wie auch Ausdrucke mehr möglich.
Im äussersten Notfall ist eine handschriftliche Spielerkarte zu erstellen (Spielangaben, Name/Vorname und mindestens das Geburtsdatum oder die Passnummer, Trikotnummer).

Schiedsrichter nicht erschienen

Beachten Sie die Weisungen, damit wenn immer möglich ein Spiel durchgeführt werden kann: Handbuch Spielbetrieb (Kapitel B, Seite B4-3) ⇒ Kapitel B